Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.08.1966

Rechtsprechung
   BGH, 18.07.1966 - AnwZ (B) 1/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,266
BGH, 18.07.1966 - AnwZ (B) 1/66 (https://dejure.org/1966,266)
BGH, Entscheidung vom 18.07.1966 - AnwZ (B) 1/66 (https://dejure.org/1966,266)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 1966 - AnwZ (B) 1/66 (https://dejure.org/1966,266)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung des Geschäftsführers einer Wirtschaftsvereinigung (Arbeitgeberverband) als Rechtsanwalt - Beschwerdebefugnis des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer - Unabhängige Rechtsraterteilung an Vereinigungsmitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 46, 60
  • NJW 1966, 2062
  • DB 1966, 1605
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.11.1963 - AnwZ (B) 14/63

    Rechtsbetreuung durch Verbandssyndikus

    Auszug aus BGH, 18.07.1966 - AnwZ (B) 1/66
    Die insoweit in der Entscheidung BGHZ 40, 282 gemachte Ausnahme kann nicht aufrecht erhalten werden.

    In mehreren Entscheidungen hat der Senat den Rechtsgrundsatz entwickelt, daß der Syndikus eines Verbandes, der aufgrund seines Anstellungsvertrages den Verbandsmitgliedern in deren persönlichen Angelegenheiten Rechtsrat zu erteilen hat, nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen worden kann, weil er sich durch diese Art von Rechtsberatung dem überlieferten Berufsbild des Rechtsanwalts entfremdet und sich zum ausführenden Organ eines den anwaltlichen Pflichten nicht unterworfenen Rechtsberatungsunternehmens macht (BGHZ 35, 287; 38, 241 [BGH 15.11.1962 - VII ZR 95/62]; 40, 282) [BGH 31.10.1963 - VII ZR 285/61].

    Demgegenüber ist aber vom Senat bereits anerkannt worden, "daß es für den Versagungsgrund des § 7 Nr. 8 BRAO weniger auf den Gesichtspunkt der Bindung an konkrete Anweisungen als auf den Gesichtspunkt der fehlenden Eigenverantwortung des in abhängiger Stellung befindlichen Rechtsberaters ankommt" (BGHZ 40, 282, 287) [BGH 11.11.1963 - AnwZ B 14/63].

    Daß es nicht darauf ankommt, daß die Wirtschaftsvereinigung die Rechtsberatung gemäß Art. 11 Nr. 4 ihrer Satzung nicht in der Absicht eines Gewinns betreibt, sowie daß das Arbeitsgebiet des Antragstellers als des Angestellten der Wirtschaftsvereinigung das Merkmal einer "ständigen" Rechtsberatung erfüllt, ist ebenfalls in der Entscheidung BGHZ 40, 282 (S. 286 und 287) dargelegt.

    VII, 120; BGHZ 40, 282) anerkannt worden sei.

    Davon abgesehen erhebt sie Bedenken gegen die Auffassung, die der Senat in der Entscheidung BGHZ 40, 282 hinsichtlich der Syndici von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden zum Ausdruck gebracht hat.

    Die insoweit in der Entscheidung BGHZ 40, 282 gemachte Ausnahme kann nicht aufrecht erhalten werden.

    In der Entscheidung BGHZ 40, 282 hat er dann allerdings ausgeführt (S. 284/285), die vom Syndikus eines Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverbands ausgeübte dienstvertragliche Beratung von Arbeitgebern bzw. Arbeitnehmern in Rechtsangelegenheiten, die mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängen, könne nicht als Versagungsgrund im Sinne des § 7 Nr. 8 BRAO angesehen werden.

    In der Entscheidung BGHZ 40, 282 hat der Senat seine damalige Auffassung, daß ausnahmsweise zur Rechtsanwaltschaft der Syndikus eines Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverbandes zugelassen werden könne, der ständig den Verbandsmitgliedern Rechtsrat zu erteilen hat, nicht unmittelbar aus Art. 9 GG und aus § 11 ArbGG hergeleitet.

    Während es - weil damals nicht entscheidungserheblich - nicht notwendig war, in dem Beschluß BGHZ 40, 282 diese Frage abschließend zu prüfen, muß sie der Senat nunmehr verneinen.

    Insoweit wird auf die Entscheidungen BGHZ 40, 282, 288 [BGH 11.11.1963 - AnwZ B 14/63] und NJW 1965, 1015, 1017 [BGH 18.01.1965 - AnwZ B 11/64] a.E. Bezug genommen.

  • BGH, 18.01.1965 - AnwZ (B) 11/64
    Auszug aus BGH, 18.07.1966 - AnwZ (B) 1/66
    In der Entscheidung NJW 1965, 1015 [BGH 18.01.1965 - AnwZ B 11/64] hat der Senat dargelegt, daß es bei dem dort behandelten Genossenschaftsverband, dem 700 Mitgliedsfirmen angehörten, an jeder persönlichen Beziehung der Mitglieder untereinander und auch der Mitglieder zu den Vereinsorganen fehlt.

    Dies letztere traf auch in dem Falle der in der NJW 1965, 1015 [BGH 18.01.1965 - AnwZ B 11/64] veröffentlichten Entscheidung zu.

    Insoweit wird auf die Entscheidungen BGHZ 40, 282, 288 [BGH 11.11.1963 - AnwZ B 14/63] und NJW 1965, 1015, 1017 [BGH 18.01.1965 - AnwZ B 11/64] a.E. Bezug genommen.

  • BGH, 19.11.1962 - AnwZ (B) 21/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.07.1966 - AnwZ (B) 1/66
    Sie stützen sich dabei auf die Vorschriften des Art. 9 Abs. 3 GG und des § 11 ArbGG und berufen sich darauf, daß diese Auffassung auch vom beschließenden Senat in mehreren Entscheidungen (AnwZ (B) 21/62 vom 19. November 1962 = Ehrenger.

    Bei der Entscheidung AnwZ (B) 21/62 vom 19. November 1962 = Ehrenger.Entsch.

  • BGH, 03.12.1962 - AnwZ (B) 28/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.07.1966 - AnwZ (B) 1/66
    VII, 115; AnwZ (B) 28/62 vom 3. Dezember 1962 = Ehrenger.Entsch.

    In der Entscheidung AnwZ (B) 28/62 vom 3. Dezember 1962 = Ehrenger.Entsch.

  • BGH, 20.03.1961 - AnwZ (B) 15/60

    Bundesrechtsanwaltsordnung und Grundgesetz

    Auszug aus BGH, 18.07.1966 - AnwZ (B) 1/66
    Der Senat hat bereits dargelegt, daß dieser Entscheidung, auch über den Bereich des Art. 9 GG hinaus, kein verfassungsrechtliches Bedenken entgegensteht (BGHZ 34, 382, 387 [BGH 20.03.1961 - AnwZ B 15/60] bis 390; Ehrenger.Entsch.
  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus BGH, 18.07.1966 - AnwZ (B) 1/66
    In mehreren Entscheidungen hat der Senat den Rechtsgrundsatz entwickelt, daß der Syndikus eines Verbandes, der aufgrund seines Anstellungsvertrages den Verbandsmitgliedern in deren persönlichen Angelegenheiten Rechtsrat zu erteilen hat, nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen worden kann, weil er sich durch diese Art von Rechtsberatung dem überlieferten Berufsbild des Rechtsanwalts entfremdet und sich zum ausführenden Organ eines den anwaltlichen Pflichten nicht unterworfenen Rechtsberatungsunternehmens macht (BGHZ 35, 287; 38, 241 [BGH 15.11.1962 - VII ZR 95/62]; 40, 282) [BGH 31.10.1963 - VII ZR 285/61].
  • BGH, 10.07.1961 - AnwZ (B) 16/61

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (Angestellter eines Steuerberatungsunternehmens)

    Auszug aus BGH, 18.07.1966 - AnwZ (B) 1/66
    In mehreren Entscheidungen hat der Senat den Rechtsgrundsatz entwickelt, daß der Syndikus eines Verbandes, der aufgrund seines Anstellungsvertrages den Verbandsmitgliedern in deren persönlichen Angelegenheiten Rechtsrat zu erteilen hat, nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen worden kann, weil er sich durch diese Art von Rechtsberatung dem überlieferten Berufsbild des Rechtsanwalts entfremdet und sich zum ausführenden Organ eines den anwaltlichen Pflichten nicht unterworfenen Rechtsberatungsunternehmens macht (BGHZ 35, 287; 38, 241 [BGH 15.11.1962 - VII ZR 95/62]; 40, 282) [BGH 31.10.1963 - VII ZR 285/61].
  • BGH, 15.11.1962 - VII ZR 95/62

    Streitwert bei Antrag nach § 717 ZPO

    Auszug aus BGH, 18.07.1966 - AnwZ (B) 1/66
    In mehreren Entscheidungen hat der Senat den Rechtsgrundsatz entwickelt, daß der Syndikus eines Verbandes, der aufgrund seines Anstellungsvertrages den Verbandsmitgliedern in deren persönlichen Angelegenheiten Rechtsrat zu erteilen hat, nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen worden kann, weil er sich durch diese Art von Rechtsberatung dem überlieferten Berufsbild des Rechtsanwalts entfremdet und sich zum ausführenden Organ eines den anwaltlichen Pflichten nicht unterworfenen Rechtsberatungsunternehmens macht (BGHZ 35, 287; 38, 241 [BGH 15.11.1962 - VII ZR 95/62]; 40, 282) [BGH 31.10.1963 - VII ZR 285/61].
  • BGH, 19.11.1962 - AnwZ (B) 20/62

    Abhängige Stellung als Steuerrechtsberater

    Auszug aus BGH, 18.07.1966 - AnwZ (B) 1/66
    In mehreren Entscheidungen hat der Senat den Rechtsgrundsatz entwickelt, daß der Syndikus eines Verbandes, der aufgrund seines Anstellungsvertrages den Verbandsmitgliedern in deren persönlichen Angelegenheiten Rechtsrat zu erteilen hat, nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen worden kann, weil er sich durch diese Art von Rechtsberatung dem überlieferten Berufsbild des Rechtsanwalts entfremdet und sich zum ausführenden Organ eines den anwaltlichen Pflichten nicht unterworfenen Rechtsberatungsunternehmens macht (BGHZ 35, 287; 38, 241 [BGH 15.11.1962 - VII ZR 95/62]; 40, 282) [BGH 31.10.1963 - VII ZR 285/61].
  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 35/81

    Rechtsbesorgung in abhängiger Stellung

    Das gilt auch für den Angestellten einer Gewerkschaft oder eines Arbeitgeberverbandes, der den Mitgliedern unter anderem auf den Gebieten des Arbeits- und Sozialrechts ständig Rechtsrat zu erteilen hat (BGHZ 46, 60; BGH, Beschluß vom 20. März 1972 - AnwZ (B) 18/71 = EGE XII 18, 19 f.; Beschluß vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 5/72 = EGE XII 39 f.).

    Allerdings hat der Senat in BGHZ 46, 60, 63 f. erwähnt, der damals geltenden Fassung des § 11 Abs. 1 Satz 1 ArbGG könne nicht entnommen werden, daß die Vorschrift die gleichzeitige Ausübung des Berufs des Angestellten einer Gewerkschaft oder einer Arbeitgebervereinigung und des Rechtsanwaltsberufs begünstigen wolle; denn sie bestimme, daß solche Angestellten, die kraft Satzung oder Vollmacht zur Vertretung befugt seien, vor den Arbeitsgerichten als Vertreter der Parteien nur auftreten dürften, wenn sie nicht neben dieser Vertretung die Tätigkeit als Rechtsanwalt ausübten.

  • BGH, 20.01.1975 - AnwZ (B) 6/74

    Steuerberater ohne Eigenverantwortlichkeit

    Wer für ein den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenes geschäftliches Rechtsberatungsunternehmen (hier: eine Steuerberatungsgesellschaft) Rechtrat erarbeitet, den dieses Unternehmen an seine Auftraggeber weitergibt, kann zur Rechtsanwaltschaft auch dann nicht zugelassen werden, wenn er zwar nicht Angestellter des Unternehmens, sondern mit diesem durch einen Beratungsvertrag verbunden ist, ihm aber gleichwohl die Eigenverantwortlichkeit gegenüber den Ratsuchenden fehlt (im Anschluß an BGHZ 35, 287; 38, 241; 40, 282; 46, 60).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann - nunmehr ausnahmslos - niemand als Rechtsanwalt zugelassen werden, der in abhängiger Stellung als Angestellter eines den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Geschäftsherrn Dritten Rechtsrat, zu erteilen hat (vgl. BGHZ 35, 287; 38, 241; 40, 282; 46, 60).

  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 23/76

    Rechtsbesorgung in abhängiger Stellung

    Wer in abhängiger Stellung als Angestellter eines den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Geschäftsherrn Rechtsangelegenheiten für Dritte zu besorgen hat, kann nicht als Rechtsanwalt zugelassen werden (Fortführung von BGHZ 35, 287; 38, 241; 40, 282; 46, 60; 63, 77; 65, 238).

    Wer in abhängiger Stellung als Angestellter eines den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Geschäftsherrn Dritten Rechtsrat zu erteilen hat, kann nicht als Rechtsanwalt zugelassen werden (vgl. BGHZ 35, 287; 38, 241; 40, 282; 46, 60; 63, 377; 65, 238).

  • BGH, 10.07.1972 - AnwZ (B) 5/72

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    (Vgl. BGHZ 35, 287; 40, 282 [BGH 31.10.1963 - VII ZR 285/61]; 46, 60 [BGH 14.07.1966 - III ZR 249/64]; Beschlüsse des Senats vom 13. Oktober 1970 - AnwZ (B) 7/70 = Betrieb 1970, 2217 und vom 20. März 1972 - AnzW (B) 18/71).

    Unerheblich ist, daß es sich in dem der Entscheidung BGHZ 46, 60 zu Grunde liegenden Fall um einen zahlenmäßig kleinen Verband gehandelt hat, bei dem ein "direkter Kontakt" des damaligen Antragstellers mit den Verbandsmitgliedern häufiger stattgefunden haben mag als im gegenwärtigen Falle.

  • BGH, 13.10.1970 - AnwZ (B) 7/70

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    VIII 29; BGHZ 46, 60 = Ehrenger.

    Er übersieht aber, daß der Senat in der Entscheidung BGHZ 46, 60 diese einschränkende Auffassung mit eingehender Begründung aufgegeben und entschieden hat, daß in der hier in Rede stehenden Frage auch der "Syndikus eines Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverbandes ... nicht anders behandelt werden kann als der Syndikus jedes anderen Verbandes".

  • BGH, 20.03.1972 - AnwZ (B) 18/71

    Zulassung eines Rechtsanwalts als Angestellter eines Verbandes - Begriff des

    Der Senat hat im Verlauf seiner Rechtsprechung den nunmehr ausnahmslos geltenden Grundsatz entwickelt daß niemand als Rechtsanwalt zugelassen werden kann, der in abhängiger Stellung als Angestellter eines den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Geschäftsherrn Dritten Rechtsrat zu erteilen hat (BGHZ 35, 287 = EGE VI 102; EGE VII 123; BGHZ 40, 282 = EGE VIII 3; EGE VIII 29; BGHZ 46, 60 = EGE IX 27 - NJW 1966, 2062; Beschluß vom 13. Oktober 1970 - AnwZ (B) 7/70 = Betrieb 1970, 2217).

    Die vom Senat früher für Angestellte von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden gemachte Ausnahme (vgl. EGE VII 115; EGE VII 120; BGHZ 40, 282) ist mit der Entscheidung BGHZ 46, 60 aufgegeben worden.

  • BGH, 07.10.1968 - AnwZ (B) 8/68

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    (Abgrenzung zu BGHZ 35, 287; 38, 241 [BGH 15.11.1962 - VII ZR 95/62]; 40, 282 [BGH 31.10.1963 - VII ZR 285/61]; 46, 60) [BGH 14.07.1966 - III ZR 249/64].

    Nach alledem liegt der gegenwärtig zu entscheidende Fall grundlegend anders als die Fälle, welche den Beschlüssen des Senats zu Grunde lagen, auf welche sich das Gutachten der Antragsgegnerin und der Ehrengerichtshof stützten (vgl. BGHZ 35, 287; 38, 241 [BGH 15.11.1962 - VII ZR 95/62]; 40, 282 [BGH 31.10.1963 - VII ZR 285/61]; 46, 60 [BGH 14.07.1966 - III ZR 249/64]= Ehrenger.

  • BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 9/75

    Steuerberater mit Zeichnungsbefugnis

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann - nunmehr ausnahmslos - niemand als Rechtsanwalt zugelassen werden, der in abhängiger Stellung als Angestellter eines den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Geschäftsherrn Dritten Rechtsrat zu erteilen hat (vgl. BGHZ 35, 287; 38, 241; 40, 282; 46, 60; 63, 377).
  • BGH, 10.11.1986 - AnwSt (R) 4/86

    Begriff des Auftraggebers eines bei einem Genossenschafts-Dachverband

    Die ständige Rechtsprechung des Senats, wonach niemand zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden darf, der als Angestellter eines den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Geschäftsherrn in dessen Auftrag ständig Dritten Rechtsrat erteilt (BGHZ 35, 287, 290 [BGH 10.09.1961 - AnwZ B 16/61]; 38, 241, 245, 247 f; 40, 282, 285 f [BGH 11.11.1963 - AnwZ B 14/63]; 46, 60, 61, 65 [BGH 18.07.1966 - AnwZ B 1/66]; 63, 377, 378 f [BGH 20.01.1975 - AnwZ B 6/74]; 65, 238, 239 f [BGH 10.11.1975 - AnwZ B 9/75]; 72, 322, 323 f [BGH 13.11.1978 - AnwZ B 28/78]; vgl. BGHZ 83, 350, 352 f) [BGH 29.03.1982 - AnwZ B 35/81], dient dem Schutz der anwaltlichen Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit im Verhältnis des Rechtsanwalts zu den Rechtsuchenden sowie dem Ansehen des Anwaltsständes.
  • BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 15/78

    Angestellter einer Rechtsschutzversicherung als Rechtsanwalt

    Zwar kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht als Rechtsanwalt zugelassen werden, wer in abhängiger Stellung als Angestellter eines den anwaltlichen Standespflichten nicht unterworfenen Geschäftsherrn Rechtsangelegenheiten für Dritte zu besorgen hat, auch wenn das nur mittelbar geschieht (BGHZ 35, 287; 38, 241; 40, 282; 46, 60; 63, 377; 65, 238; 68, 62).
  • BGH, 27.05.1991 - AnwZ (B) 4/91

    Erteilung von Rechtsrat; Tätigkeit als Hauptgeschäftsführer eines Rechtsrat

  • BGH, 25.04.1988 - AnwZ (B) 2/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 6/67

    Anwaltszulassung (Dauerangestellter des öffentlichen Dienstes)

  • AGH Rheinland-Pfalz, 03.03.2010 - 2 AGH 13/09

    Zulassung - Vereinbarkeit der Tätigkeit eines geschäftsführenden

  • BGH, 13.11.1978 - AnwZ (B) 28/78

    Angestellter bei Steuerberatungsgesellschaft als Rechtsanwalt

  • BGH, 07.04.1989 - AnwZ (B) 54/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 31/76

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft i.R.e. steuerrechtlichen Beratung von Mandanten

  • BGH, 01.07.1974 - AnwZ (B) 4/74

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 01.07.1974 - AnwZ (B) 3/74

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 1/83

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 08.11.1971 - AnwZ (B) 15/70

    Ausübung der Tätigkeit eines Rechtsanwalts - Tätigkeit als Handlungsbeauftragter

  • BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 63/85

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft eines in einer abhängigen Stellung

  • BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 11/77

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Merkmale einer mittelbaren Rechtsberatung

  • BGH, 11.02.1974 - AnwZ (B) 8/73

    Tätigkeit als Rechtsanwalt im Nebenberuf bei Steuerberatung und Rechtsberatung in

  • BGH, 20.03.1972 - AnwZ (B) 25/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 12.08.1966 - II ZB 5/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1419
BGH, 12.08.1966 - II ZB 5/66 (https://dejure.org/1966,1419)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1966 - II ZB 5/66 (https://dejure.org/1966,1419)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1966 - II ZB 5/66 (https://dejure.org/1966,1419)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,1419) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 2062
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos

    Denn gegen Beschlüsse und Verfügungen der Oberlandesgerichte (OLG), Landesarbeitsgerichte, Oberverwaltungsgerichte (OVG) und Landessozialgerichte, welchen die FG als obere Landesgerichte (§ 2 FGO) gerichtsverfassungsrechtlich gleichgestellt sind, findet grundsätzlich keine Beschwerde statt und die Verfahren wegen Richterablehnung bilden hierin keine Ausnahme (§ 567 Abs. 3 ZPO, § 152 VwGO, § 177 SGG, § 28 Abs. 2 Satz 2, § 304 der Strafprozeßordnung - StPO - vgl. dazu Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 21. Juni 1977 2 BvR 308/77, BVerfGE 45, 363, 373 ff.; Entscheidungen des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 8. Januar 1964 VIII ZR 123/62, Neue Juristische Wochenschrift 1964 S. 658 - NJW 1964, 658 - = Lindenmaier/Möhring - LM -, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, Nr. 1 zu § 46 ZPO; vom 12. August 1966 II ZB 5/66, NJW 1966, 2062; vom 5. Januar 1977 3 StR 433/76 L, BGHSt 27, 96 = LM, Nr. 1 zu § 28 StPO 1975; Kopp, a. a. O., Anm. 19 zu § 54 VwGO).
  • BFH, 19.04.1972 - VII B 48/70

    Entscheidung des FG - Festsetzung der Vergütung - Erinnerung

    Diese Vorschrift ist auch bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Sinne der ZPO anzuwenden (vgl. Beschlüsse des BGH VIII ZR 123/62 vom 8. Januar 1964, NJW 1964, 658 [659], und II ZB 5/66 vom 12. August 1966, NJW 1966, 2062), da die sofortige Beschwerde nur eine besondere Art der Beschwerde im Sinne der §§ 567 bis 576 ZPO ist (Stein-Jonas, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 19. Aufl., § 567 I 2).

    Diese Vorschrift ist auch dann anzuwenden, wenn die Beschwerde gegen eine durch ein OLG in erster Instanz getroffene Entscheidung gerichtet ist (vgl. Stein-Jonas, a. a. O., § 567 I 2; Beschlüsse des BGH vom 8. Januar 1964 und 12. August 1966, a. a. O.).

  • OLG Karlsruhe, 30.12.2002 - 4 W 51/02

    Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs gegen einen Richter am Landgericht im

    Damit wurde zugleich die Anfechtbarkeit einer Entscheidung über die Ablehnung der Richter am Landgericht im Berufungsrechtszug der schon früher bestehenden Rechtslage bei der Ablehnung eines Richters am Oberlandesgericht angeglichen (vgl. BGH NJW 1966, 2062; BGH MDR 1987, 130; BGH NVwZ-RR 1991, 167; BGH EzFamR ZPO § 46 Nr. 2; BGH NJW-RR 1993, 644).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht